
Ich hatte lange eine 50er. Und eigentlich mochte ich sie wirklich gerne. Für kurze Strecken, eine Runde am Feierabend oder einfach mal schnell irgendwohin – so ein Roller ist praktisch, unkompliziert und macht Spaß.
Zumindest so lange, bis man auf einer normalen Straße unterwegs ist. Denn irgendwann ging mir vor allem eines ziemlich auf die Nerven: 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Wo 50 erlaubt ist, wird man damit schnell zum rollenden Verkehrshindernis. Autos hängen hinten dran, manche überholen an Stellen, an denen man sich das lieber nicht wünschen würde – und sobald es bergauf geht, wird aus den ohnehin überschaubaren 45 km/h schnell noch weniger. Und Berge haben wir hier im Isarwinkel nun wirklich genug.
Zu zweit auf einer 50er? Sagen wir es so: Man lernt, Steigungen mit ganz neuen Augen zu betrachten.
Also habe ich irgendwann beschlossen: Es muss etwas Größeres her. Für mich war die Lösung der B196. Und diese Entscheidung habe ich bis heute nicht bereut.
Von 50 auf 125 Kubik: ein gewaltiger Unterschied
Seit 2020 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den Autoführerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 zu erweitern. Damit darf man Leichtkrafträder und Roller der Klasse A1 mit bis zu 125 cm³ und maximal 11 kW beziehungsweise 15 PS fahren.
Wer vorher mit einer 50er unterwegs war, merkt ziemlich schnell: Das ist eine andere Welt. Nicht, weil man plötzlich rasen möchte. Sondern weil man endlich vernünftig im Verkehr mitschwimmen kann. Man hat Reserven am Berg, kann entspannter über Land fahren und ist auch zu zweit nicht bei jeder Steigung auf Rückenwind angewiesen.
Der Weg zum B196 ist erfreulich unkompliziert
Wer den B196 machen möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein der Klasse B besitzen. Vorgeschrieben sind mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Fahrschule und Region. Mit rund 800 Euro sollte man als Größenordnung rechnen. Dafür bekommt man Theorie, praktische Ausbildung unter Anleitung – und anschließend eine völlig neue Form der Mobilität.
Mehr als 300.000 Menschen haben den B196 bereits genutzt
Der B196 ist längst keine exotische Sonderregelung mehr. Mehr als 300.000 Menschen in Deutschland haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Das zeigt ziemlich deutlich, dass es einen Bedarf gibt.
Nicht jeder möchte einen großen Motorradführerschein machen oder eine schwere Maschine fahren. Für viele ist eine 125er genau richtig: handlich, vergleichsweise sparsam, alltagstauglich und leistungsfähig genug, um im normalen Verkehr vernünftig mitzuschwimmen.
B196 kennt Grenzen. Das sollte sich ändern.
Die Berechtigung endet grundsätzlich an der deutschen Grenze. Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie gibt es nun eine Chance, nationale B-zu-A1-Regelungen künftig besser grenzüberschreitend anzuerkennen.
Unser Appell: Deutschland sollte diese Chance aktiv nutzen, insbesondere mit Österreich eine praktikable Lösung vorantreiben und sich langfristig für gemeinsame europäische Standards einsetzen.
Bis Österreich sind es nur ein paar Kilometer – rechtlich aber eine andere Welt
Wer im Isarwinkel lebt, für den ist Österreich nicht irgendein fernes Ausland. Eine Tour über den Sylvenstein Richtung Achensee, über den Achenpass nach Tirol oder weiter ins Zillertal – das sind ganz normale Ausflugsziele.
Mit dem Auto fährt man einfach hinüber. Mit einem regulären Motorradführerschein ebenfalls. Mit B196 dagegen nicht einfach so, denn die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale deutsche Regelung.
Man darf legal bis an die Grenze fahren. Ein paar Meter weiter besitzt man für genau dasselbe Fahrzeug plötzlich nicht mehr die erforderliche Fahrerlaubnis. Gerade in einer Grenzregion fühlt sich das ziemlich absurd an.
Österreich hat mit dem Code 111 ein ähnliches Modell
Auch Österreich ermöglicht es erfahrenen Autofahrern unter bestimmten Voraussetzungen, Motorräder beziehungsweise Roller der Klasse A1 bis 125 cm³ und 11 kW zu fahren. Dort gibt es dafür den Code 111.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich im Detail vom deutschen B196, das Grundprinzip ist aber ähnlich: Ein erfahrener Autofahrer erfüllt bestimmte Voraussetzungen, absolviert eine vorgeschriebene Schulung und erhält eine nationale Berechtigung für die 125er-Klasse.
Deutschland sagt also: Du erfüllst unsere Voraussetzungen und darfst eine 125er fahren. Österreich sagt zu seinen eigenen Autofahrern ebenfalls: Du erfüllst unsere Voraussetzungen und darfst eine 125er fahren. Über die Grenze hinweg funktioniert das trotzdem nicht automatisch.
Jetzt gibt es Bewegung auf europäischer Ebene
Mit der 2025 beschlossenen 4. EU-Führerscheinrichtlinie gibt es einen neuen europäischen Rahmen für solche nationalen B-zu-A1-Regelungen. Sie eröffnet Möglichkeiten für die gegenseitige Anerkennung entsprechender Berechtigungen zwischen Mitgliedstaaten, die solche Gleichstellungen vorsehen.
Dafür ist auch der harmonisierte EU-Code 60.02 vorgesehen: Er kennzeichnet die Berechtigung, mit der Führerscheinklasse B auch Motorräder der Klasse A1 zu führen.
Wichtig ist allerdings: Das bedeutet nicht, dass der heutige deutsche B196 automatisch in der gesamten EU gilt. Die Richtlinie muss umgesetzt werden, und aus dem europäischen Rahmen müssen konkrete, praktikable nationale und grenzüberschreitende Regeln werden.
Die Grundlage ist da – jetzt muss die Politik etwas daraus machen
Gerade Deutschland und Österreich wären ein naheliegender Fall. Beide Länder haben bereits nationale Modelle für erfahrene Autofahrer, die unter bestimmten Voraussetzungen 125er fahren dürfen.
Natürlich unterscheiden sich die Ausbildungsanforderungen. Natürlich muss Verkehrssicherheit an erster Stelle stehen. Aber das sind lösbare Aufgaben. Gemeinsame Mindeststandards könnten einen Weg eröffnen: Mindestalter, mehrjährige Erfahrung mit Klasse B sowie definierte theoretische und praktische Schulung.
Langfristig sollte das Ziel sein: Wer innerhalb der Europäischen Union nach klar definierten Standards eine solche Berechtigung erworben hat, sollte sie möglichst weitgehend auch grenzüberschreitend nutzen können.
Ein offener Appell an die deutsche Verkehrspolitik
Sehr geehrte Verantwortliche im Bundesverkehrsministerium, sehr geehrte Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitiker im Deutschen Bundestag, sehr geehrte deutsche Abgeordnete im Europäischen Parlament,
mehr als 300.000 Menschen in Deutschland haben die Möglichkeit genutzt, ihren Autoführerschein um die Schlüsselzahl B196 zu erweitern. Sie haben eine vorgeschriebene Schulung absolviert, Zeit und Geld investiert und sich bewusst für eine alltagstaugliche Form individueller Mobilität entschieden.
Doch ihre Berechtigung endet grundsätzlich an der deutschen Staatsgrenze. Gerade in europäischen Grenzregionen ist das schwer nachvollziehbar.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen EU-Führerscheinrichtlinie. Sorgen Sie dafür, dass Deutschland die grenzüberschreitende Anerkennung nationaler B-zu-A1-Berechtigungen aktiv, pragmatisch und möglichst schnell vorantreibt.
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit unseren europäischen Nachbarn. Gerade zwischen Deutschland und Österreich sollte eine praktikable Lösung ein realistisches Ziel sein. Setzen Sie sich darüber hinaus für gemeinsame europäische Mindeststandards und eine möglichst weitgehende Anerkennung solcher 125er-Berechtigungen ein.
Es geht nicht darum, jedem Autofahrer automatisch einen Motorradführerschein zu schenken. Es geht darum, absolvierte Ausbildung sinnvoll anzuerkennen und vernünftige europäische Regeln zu schaffen.
Machen Sie etwas daraus, das die Menschen tatsächlich merken.
Ich würde den B196 jederzeit wieder machen
Trotz aller Kritik: Ich bereue den B196 keine Sekunde. Der Schritt von der 50er zur 125er hat für mich das Rollerfahren komplett verändert. Endlich im Verkehr mitschwimmen. Endlich entspannter bergauf. Endlich auch zu zweit vernünftig unterwegs sein. Und vor allem: schöne Touren fahren.
Nur manchmal steht man hier im Isarwinkel vor einer etwas absurden Entscheidung. Man fährt am Sylvenstein entlang, die Sonne scheint, die Vespa läuft wunderbar – und irgendwann kommt die Abzweigung.
Links geht es weiter durch Bayern. Rechts geht es über den Achenpass zum Achensee.
Mit einem regulären Motorradführerschein entscheidet man nach Lust und Laune. Mit B196 entscheidet eine Schlüsselzahl im Führerschein.
Liebe Verkehrspolitiker: Ändert das.
Die europäische Grundlage ist geschaffen. Jetzt sorgt bitte dafür, dass daraus eine einfache, vernünftige und möglichst weitreichende Lösung wird.
Denn Europa sollte für eine Vespa nicht am Achenpass enden.
